Die Zeit wird knapp, die Lage falsch eingeschätzt

In den Medien und aus den Kreisen der Bürgerinititative Unna.BRAUCHT.Eis hört man von der Einschätzung, dass man in Ruhe das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid abwarten könnte.

Nichts ist falscher als das!

Fakt ist:

Der Rat hat am 28.6.18 den Beschluss gefasst,

„die aufstehenden Gebäude zu beseitigen und die jetzigen Betriebsgrundstücke einer Wohnbebauung zuzuführen“
(Punkt Nr. 2 Beschlussvorlage 1245/18).

Dies ist die sofortige Erlaubnis zum Abriss der Eishalle!

Dieser Abrissbeschluss wird nur bis zum Jahresende ausgesetzt.
(Punkt Nr. 5 Beschlussvorlage 1245/18).

Dieser Punkt Nr. 5 enthält zusätzlich den folgenden Auftrag:
“ Die Verwaltung wird beauftragt bis dahin bauliche, organisatorische, finanzielle und fördertechnische Rahmenbedingungen für einen Betrieb einer Eissporthalle zu prüfen. In die Prüfung sind Initiativen und Vorschläge aus der Bürgerschaft einzubeziehen. Über die Ergebnisse ist der Rat vor seiner abschließenden Entscheidung frühzeitig zu informieren“

Dieser Auftrag ist auch schon komplett abgeschlossen!
Die Prüfung zum Betrieb der Eishalle ist abgeschlossen, das Ergebnis sind die Machbarkeitsstudie und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Der Rat ist über die Fraktionsvorsitzenden bereits informiert.

Die abschließende Entscheidung kann auch durch schlichtes untätig sein, vollzogen werden!

Es ist jetzt fünf vor zwölf. Im kommenden Jahr, am 1.1.2019 darf der Abrissbagger anfangen.

Herr Mölle hat im Aufschlaggespräch ausdrücklich mitgeteilt, dass er den Rückbau der Eishalle als einen von mehreren „Handlungssträngen“ verfolgt.

Jetzt erscheint als Hoffnung noch der Bürgerentscheid. Aber schützt der Bürgerentscheid überhaupt vor dem Abriss am 1.1.2019.

Die Antwort gibt der Leitfaden „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ des Landes NRW
(Quelle: https://assets04.nrwspd.net/docs/doc_17196_2008111103325.pdf)

Auf Seite 13 steht:

“Ein Bürgerbegehren hat keine aufschiebende Wirkung!

Ein die Gemeinde bindender Beschluss liegt erst dann vor, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich war. In den Wochen und Monaten vorher ist das Ergebnis offen; es gilt, was der Rat entschieden hat.

Deshalb ist bis zum Tag der Abstimmung über den Bürgerentscheid weder der Rat gehindert, einen gegenläufigen Beschluss zu fassen, noch muss die Verwaltung mit der Durchführung eines solchen Ratsbeschlusses warten.“

Das ist eigentlich eindeutig, wird allerdings auf der Webseite des Ministeriums für Heimat und Kommunales etwas relativiert. Dort heißt es:

„Haben die Initiatoren die Unterstützungsunterschriften bei der Verwaltung abgegeben und hat der Rat entschieden, dass das Bürgerbegehren zulässig ist (siehe dazu Entscheidungsmöglichkeiten des Rates), so löst das bis zur Abstimmung über den Bürgerentscheid eine Entscheidungssperre für die Gemeinde aus.“

Das heißt trotzdem, dass die Eishalle zum Jahresanfang abgerissen werden kann, wenn der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehren noch nicht erklärt hat, oder die Unterstützungsunterschriften noch nicht abgegeben wurden.

Alle anders lautenden Bekundungen sind unverbindlich.

In jedem Fall ist es höchste Zeit alle Kräfte für einen selbst tragenden Betrieb der Eishalle zu bündeln. Das geht nur mit einem Förderverein, der die Verluste durch Ehrenamteinsatz ausgleicht.

Dieser Aufruf gilt vor allem den Benutzern der Eishalle. Sie sind Hauptprofiteure. Ohne ihren Einsatz ist die Eishalle verloren.
Der Bürgerentscheid kommt zu spät.

Erklärt die Bereitschaft durch persönlichen Einsatz die Eishalle zu erhalten. Wenn ein kostenneutraler Betrieb plausibel vorgerechnet wird, kann der Rat das nicht abweisen.

Das ist die einzige Chance.

Tragt euch ein unter:
http://hilfe.unnabrauchteis.de

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