Verdienen „Die Grünen“ ihre Farbe nicht?

Der Pressemitteilung zum Haushalt 2019 kann man entnehmen, dass für die Grünen  „die Zeit der Eishalle am Bergenkamp“ vorbei ist.

Die dabei von ihnen genannten Argumente werden wir im nachfolgenden widerlegen:

Argument 1:
Die Eishalle ist nur „auf eine bestimmte Zeitspanne hin ausgelegt gebaut

Diese Aussage unterstellt, die Eishalle sei nur für einen Betrieb von ca. 40 Jahren vorgesehen gewesen und hätte das Ende ihrer Lebensdauer jetzt erreicht. Woher kommt diese Einschätzung?
Die Baukünste unser Vorfahren zeigen, dass es leicht möglich ist, Gebäude mit einer Lebensdauer von mehreren Jahrhunderten zu errichten und zu erhalten.
Jede weitere Nutzer-Generation eines Bauwerks, muss dann nur die laufenden Instandsetzungen aufbringen. Das ist kostengünstig und resourcensparend. Das müsste grüne Politik sein.
Stattdessen wird hier ein Prinzip propagiert, nach der jede Generation ihr eigenes Bauwerk bauen soll und die erbrachten Leistungen der Vorgänger sollen durch weiteren Energieeinsatz einfach vernichtet werden.

Erfreulicherweise kommt langsam unter dem Stichwort graue Energie eine Diskussion zu diesem Thema auf, d.h. man betrachtet nicht nur die jährlich verbrauchte Energiemenge, sondern man berücksichtigt auch die Energien, die zu Errichtung eines Bauwerks benötigt wurde. Hoffentlich kommt diese Diskussion auch bald nach Unna.

Argument 2
Die Eishalle wurde „in kommerzielle Betreiberhände überführt die dennoch immer mit hunderttausenden Euro jährlich gestützt werden mussten

Das ist falsch. Die Betreiber wurden nicht gestützt, sondern Sie mussten eine Pacht von 40 TEUR zahlen.
Gestützt hingegen wurden die Eissportvereine in Unna mit 85 TEUR, damit diese sich ihre Sportstätte mieten konnten. Jeder andere Verein in Unna bekommt auch Unterstützung bei der Bereitstellung seiner Sportstätten. Diese Unterstützung  wird auch im Falle der Eishallenschließung weiter gezahlt werden.

Eine weitere Zahlung an die Betreiber in Höhe von 40TEUR erfolgte, weil sie u. a. den Eissport im Schulunterricht kostenlos anbieten mussten. Auch diese Zahlung wird zum Teil weiterlaufen müssen, wenn im Schulsport weiterhin Eislaufen angeboten werden soll. Nur fließen die Zahlungen dann nicht mehr nach Unna, sondern an eine Eishalle in der Nachbarschaft und es entstehen höhere Fahrtkosten für die Schüler.

Übrig bleibt noch eine Entschädigung für die eisfreie Zeit  in Höhe von 25 TEUR übrig. Diese kam daher, das die Stadt den Betreibern eine Nutzung in der eisfreien Zeit zugesagt hatte, diese dann aber aus anderen Gründen untersagt hatte, so dass dieser Verlust entschädigt werden musste. Die Entschädigung hätte nicht gezahlt werden müssen, wenn die Stadt sich an die Vereinbarungen gehalten hätte.

Es ist leicht zu erkennen, dass von „hunderttausenden Euro Stützung“ für die Eishallenbetreiber fast nichts übrig bleibt.

Argument 3
Bei der Eishalle ist aus „ökologischen Gründen ein Fortbestand nicht vorstellbar

Die Frage der Ökologie wurde im Argument eins schon angerissen, sie hat aber noch weitere Aspekte.
Die Eishalle war der Wärmeerzeuger für das benachbarte Schwimmbad, d.h. die Wärme wurde von der Eisfläche weg in das Schwimmbad transportiert. Das nennt man eine Wärmepumpe. Dieses Prinzip wird millionenfach in Wohnhäuser eingebaut.
Wieso will man dieses Prinzip nicht mehr nutzen und jährlich ein paar zigtausend Euro für den Gasverbrauch einer fossilen Heizung für das Schwimmbad ausgeben?
Ist das Grüne Politik? Im kleinen die Wärmepumpen fördern und im großen diese abschalten und mit Gas Wärme erzeugen?
Weiterhin ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Unnaer Eisläufer nun in den Eishallen der benachbarten Städte trainieren geht. Es entsteht ein gewaltiger Mehraufwand an Zeit und Energie für zusätzlichen Fahrtaufwand. Ist das einmal gegen gerechnet worden?

Argument 4
Bei der Eishalle ist aus „ökonomischen Gründen ein Fortbestand nicht vorstellbar

Die Eishalle ist ein sozialer Treffpunkt und integriert verschiedenste Menschen. Menschen die dort sind, lernen andere Menschen kennen, nehmen keine Drogen, beschmieren keine Hausfassaden, rauben keine anderen Menschen aus. Dadurch entstehen Kosteneinsparungen bei Polizei, Justiz, Vollzug, Sozialarbeit und Schadensbeseitigungen!

Zur Frage der Kostenexplosion bei der Abschätzung der  Instandsetzungskosten haben wir uns schon geäußert. —>

Zusammenfassung
Nach einer Analyse der Argumente der  grünen Partei zeigt sich, dass nicht eins davon belastbar ist. Gerade aus grünen Motiven heraus, müsste die Eishalle erhalten bleiben.

Unterstützen Sie uns und tragen Sie sich in unsere Datenbank als Unterstützer ein:
http://hilfe.unnabrauchteis.de

Unna.BRAUCHT.Eis e.V will gemeinnütziges Betreibermodell entwickeln! Wir geben alles!

Wir freuen uns, dass die Initiative „Unna.BRAUCHT.Eis e.V“ jetzt mit einem gemeinnützigem Betreiberkonzept die Erhaltung der Eishalle der Stadt vorschlagen will. Das entspricht der Idee unseres Fördervereins.

Wir unterstützen dabei gerne, indem wir einen Teil unserer geleisteten Vorarbeiten hiermit öffentlich übergeben:

Einführung:

Die Eissporthalle Unna ist durch einen jahrelangen Sanierungsstau in einen Zustand geraten, der einen Weiterbetrieb nicht mehr zugelassen hat.

Die bisherigen Pächter haben den laufenden Betrieb ohne Zuschüsse seitens der Stadt ermöglicht, haben dabei jedoch kalkulatorische Verluste gemacht, weil sie die Arbeit von mehr als drei Personen geleistet haben, aber sich dafür kein Einkommen ausgezahlt haben.

Die ehemaligen Pächter haben schon vor Jahren ein Konzept erarbeitet, mit dem der  Sanierungsstau aufgelöst und gleichzeitig der Energieverbrauch der Eissporthalle wesentlich reduziert werden kann. Das Konzept wurde in Form eines Energie-Audits zertifiziert.

Die Umsetzung scheiterte, weil der Rat der Stadt Unna das Investitionsdarlehen für die Umsetzung dieser Maßnahme nicht besichern wollte und die Pächter dieses nicht persönlich besichern konnten oder wollten.

Daraufhin haben die Pächter keinerlei Wartungsinvestitionen in die Kälteverdichter mehr geleistet, so dass diese, einer nach dem anderen verschlissen worden und dann ausgefallen sind.

Der Rat hat letztendlich den Abriss beschlossen und bis Ende des Jahres ausgesetzt. Ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss wurde initiiert. Die Stadtverwaltung hat daraufhin eine Kostenschätzung in Form einer Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, wobei nicht Kosten für eine kurzfristige und möglichst günstige Wiederinbetriebnahme, sondern für ein Sanierung aller Gewerke, so dass diese eine bauordnungsrechtliche Genehmigung nach heutigem Stand erzielen können, unabhängig davon, ob diese Genehmigung überhaupt notwendig ist.

Diese Zielvorgabe führte zu einer Kostenexplosion und widerspricht naturgemäß einem kostengünstigen Weiterbetrieb.

Die meisten dieser Kostenabschätzungen sind deshalb abzulehnen.

Aufgreifenswert sind lediglich folgende Punkte der Machbarkeitsstudie:

  • Die Untersuchung auf biotische Schäden erbracht das Ergebnis, das an den Brettschichtleimbindern nicht mit Insekten- oder Pilzbefall zu rechnen ist (Seite 103)
  • Bisher unbekannte Schäden
    Die umfassende Untersuchung aller Bauteile der Eishalle hatte zwei größere und zwei kleinere Schäden zum Ergebnis. (Schadenszusammenfassung auf Seite 83):

Bauteil
Erneuerung des Korrosionsschutz eines Stahlträgers Der Korrosionsschutz ist feuerfest ausgeführt und enthält Asbest. Die Machbarkeitsstudie geht davon aus, dass der alte Korrosionsschutz unter großen Sicherheitsaufwand abgetragen werden muss. Es ist zu prüfen, ob ein chemischer Rostumwandler benutzt  werden kann und eine Ausbesserung der schadhaften Stellen mit einem neuen Anstrich ausreicht
Riss-Schäden an Dach und Tragkonstruktionen Die Machbarkeitsstudie setzt hierfür Kosten für einen Austausch großer Teile der Tragkonstruktion an. Die erheblich günstigere Alternative ist die das Verschließen der Risse und wird in der Machbarkeitsstudie auch explizit erwähnt, aber nicht zur Kostenabschätzung herangezogen.
Betonarbeiten an den Ammoniak-Behältern  Dabei entstehen vergleichsweise geringe Aufwendungen, die beim Austausch der ohnehin ab 2020 nicht mehr zugelassenen Verflüssiger mit ausgeführt werden können
Defekte Fliesen im Garderobenbereich Geringer Aufwand im Vergleich zum Gesamtaufwand

  • Anforderungen zur Energie-Einsparungen:
    Der Gutachter verweist auf Seite 117 darauf, dass aus Sicht der Energieeinsparverordnung kein konkreter Handlungsbedarf besteht:
    “Die Anforderungen aus der EnEV werden also indirekt erst ausgelöst durch Sanierungsmaßnahmen ohne Maßnahmen nach Anlage 3 besteht für das Objekt im energetischen Sinne Bestandschutz“
    Der Gutachter kann deswegen keinen konkreten Sanierungsauftrag erkennen und macht hypothetische Aussagen im Sinne einer „Was-wäre-wenn-Systematik“
  • Bezüglich eingebauter Schadstoffe verweiste der Gutachter auf Seite 124, dass es keine Sanierungverpflichtung oder einen entsprechenden Handlungszwang gibt.

Kurzfristige Maßnahmen:

  1. Energetische Sanierung des Gebäudes
    Sollte wieder Erwarten eine energetische Sanierungs-Maßnahme nach Energie-Einspar-Verordnung notwendig sein, so ist diese auf Wirtschaftlichkeit, d.h. auf  Amortisation innerhalb von zehn Jahren zu prüfen. Ist die Amortisation nicht gegeben, so ist eine Befreiung nach §25 Energieeinsparverordnung anzustreben. Der Architekt und Gutachter Konrad Fischer ist bundesweit führend in dieser Thematik (http://www.konrad-fischer-info.de/7temp24.htm)
  2. Energieeinsparungen für Kälteanlage, Wärmerückgewinnung und Beleuchtung realisieren. Diese hängen stark von den eingebauten Installationen in der Eishalle ab. Da diese nicht bekannt sind, wäre es das einfachste, das Gutachten der ehemalige Pächter zu verwenden. Da diese das Gutachten sowieso nicht mehr verwenden könnnen, könnten diese es den Eishallen-Rettern verkaufen. Dafür fände sich sicher eine Lösung.
  3. Entfernter Eishobel und Anzeige: Hierfür müssen voraussichtliche Kosten um die 100 TEUR eingeplant werden
  4. Plexiglasaufsatz für die Bande: Dieser gehört dem Eishockeyverein und kann bei seiner Rückkehr in die Eishalle Unna wieder eingebaut werden
  5. Brandschutzpläne sind unter dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes mit den beteiligten Behörden zu entwickeln.
  6. Jede Instandsetzungsmaßnahme der Eishalle ist darauf zu prüfen, ob sie für die Wiederinbetriebnahme der Halle notwendig ist. Wenn nicht, so kann diese Maßnahme später durch einen Förderverein geleistet werden und muss nicht in die Startinvestition aufgenommen werden.

Finanzierung:

Nach den Aussagen der für den Sportbereich zuständigen Staatssekretärin des Landes NRW, kann die Finanzierung der Eishallenrettung über das Programm „NRW.BANK.Sportstätten“ erfolgen. Dazu muss ein gemeinnütziger Betreiber gegründet werden, der in den Stadtsportverband Unna e.V. eintritt. Dieser ist Mitglied im Landes-Sport-Bund NRW und erfüllt somit die Zugangsvorraussetzungen für diese Fördermittel.

Legt man ein jährliches finanzielles Leistungsvermögen des zukünftigen Eishallenbetreibers von 50TEUR zu Grunde, dann kann bei einem Zinssatz von 1,25 Prozent und einer Anfangstilgung von 1% eine Startinvestitionssumme von 2,2 Mio EUR finanziert werden.

Es werden maximal 80% finanziert, so dass die Stadt die übrigen 20% tragen müsste. Ein Betrag von 400TEUR dürfte der Stadt die Rettung der Eishalle sicherlich wert sein.

Betreibermodell:
Es ist ein Betreibermodell mit den folgenden Rahmenbedingungen zu entwickeln:

  • Die Einnahmenberechnung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist von 60.000 auf 75.000 Besucher zu korrigieren, bzw direkt die vom ehemaligen Pächter genannten Einnahmen für öffentliche Laufzeiten zu benutzen.
  • Die Arbeitsleistungen des ehemaligen Pächters und seiner Familie sind auf zwei hauptamtliche Eismeister und eine weitere Anzahl von ehrenamtlichen Helfern aufzuteilen. Es ist zu prüfen, ob weitere hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt werden können, andernfalls muss mit Ehrenamtlichen gearbeitet werden.
  • Es können 720 EUR pro Jahr steuer- und abgabenfrei an ehrenamtliche Helfer ausgezahlt werden.
  • Die jährlichen Instandsetzungsarbeiten können durch Eigenleistung auf einen Bruchteil reduziert werden.
  • Der Jahresabschluss kann ggfs. für eine Ehrenamtspauschale erstellt werden, eine Steuerberaterin hat sich bereits als Unterstützerin eingetragen
  • Die Tarife für Versorgungsmedien können eventuell wegen Gemeinnützigkeit reduziert werden.

Weitere interessante Angaben des ehemaligen Pächters sind:

Einnahmen ehemalige Pächter (netto):  ca. [EUR]
Gastro 150000
Trainingslager „Kids on Ice“ 150000
Vereinseinnahmen 150000
Öffentliche Laufzeiten 400000
Ausgaben:
Strom 144000
Gas 30000
Versicherung 40000
Wasser 6000

Es können sich weiterhin Unterstützer in unsere Datenbank eintragen, jede Hilfe ist willkommen unter
http://hilfe.unnabrauchteis.de

http://hilfe.unnabrauchteis.de

Die Zeit wird knapp, die Lage falsch eingeschätzt

In den Medien und aus den Kreisen der Bürgerinititative Unna.BRAUCHT.Eis hört man von der Einschätzung, dass man in Ruhe das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid abwarten könnte.

Nichts ist falscher als das!

Fakt ist:

Der Rat hat am 28.6.18 den Beschluss gefasst,

„die aufstehenden Gebäude zu beseitigen und die jetzigen Betriebsgrundstücke einer Wohnbebauung zuzuführen“
(Punkt Nr. 2 Beschlussvorlage 1245/18).

Dies ist die sofortige Erlaubnis zum Abriss der Eishalle!

Dieser Abrissbeschluss wird nur bis zum Jahresende ausgesetzt.
(Punkt Nr. 5 Beschlussvorlage 1245/18).

Dieser Punkt Nr. 5 enthält zusätzlich den folgenden Auftrag:
“ Die Verwaltung wird beauftragt bis dahin bauliche, organisatorische, finanzielle und fördertechnische Rahmenbedingungen für einen Betrieb einer Eissporthalle zu prüfen. In die Prüfung sind Initiativen und Vorschläge aus der Bürgerschaft einzubeziehen. Über die Ergebnisse ist der Rat vor seiner abschließenden Entscheidung frühzeitig zu informieren“

Dieser Auftrag ist auch schon komplett abgeschlossen!
Die Prüfung zum Betrieb der Eishalle ist abgeschlossen, das Ergebnis sind die Machbarkeitsstudie und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Der Rat ist über die Fraktionsvorsitzenden bereits informiert.

Die abschließende Entscheidung kann auch durch schlichtes untätig sein, vollzogen werden!

Es ist jetzt fünf vor zwölf. Im kommenden Jahr, am 1.1.2019 darf der Abrissbagger anfangen.

Herr Mölle hat im Aufschlaggespräch ausdrücklich mitgeteilt, dass er den Rückbau der Eishalle als einen von mehreren „Handlungssträngen“ verfolgt.

Jetzt erscheint als Hoffnung noch der Bürgerentscheid. Aber schützt der Bürgerentscheid überhaupt vor dem Abriss am 1.1.2019.

Die Antwort gibt der Leitfaden „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ des Landes NRW
(Quelle: https://assets04.nrwspd.net/docs/doc_17196_2008111103325.pdf)

Auf Seite 13 steht:

“Ein Bürgerbegehren hat keine aufschiebende Wirkung!

Ein die Gemeinde bindender Beschluss liegt erst dann vor, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich war. In den Wochen und Monaten vorher ist das Ergebnis offen; es gilt, was der Rat entschieden hat.

Deshalb ist bis zum Tag der Abstimmung über den Bürgerentscheid weder der Rat gehindert, einen gegenläufigen Beschluss zu fassen, noch muss die Verwaltung mit der Durchführung eines solchen Ratsbeschlusses warten.“

Das ist eigentlich eindeutig, wird allerdings auf der Webseite des Ministeriums für Heimat und Kommunales etwas relativiert. Dort heißt es:

„Haben die Initiatoren die Unterstützungsunterschriften bei der Verwaltung abgegeben und hat der Rat entschieden, dass das Bürgerbegehren zulässig ist (siehe dazu Entscheidungsmöglichkeiten des Rates), so löst das bis zur Abstimmung über den Bürgerentscheid eine Entscheidungssperre für die Gemeinde aus.“

Das heißt trotzdem, dass die Eishalle zum Jahresanfang abgerissen werden kann, wenn der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehren noch nicht erklärt hat, oder die Unterstützungsunterschriften noch nicht abgegeben wurden.

Alle anders lautenden Bekundungen sind unverbindlich.

In jedem Fall ist es höchste Zeit alle Kräfte für einen selbst tragenden Betrieb der Eishalle zu bündeln. Das geht nur mit einem Förderverein, der die Verluste durch Ehrenamteinsatz ausgleicht.

Dieser Aufruf gilt vor allem den Benutzern der Eishalle. Sie sind Hauptprofiteure. Ohne ihren Einsatz ist die Eishalle verloren.
Der Bürgerentscheid kommt zu spät.

Erklärt die Bereitschaft durch persönlichen Einsatz die Eishalle zu erhalten. Wenn ein kostenneutraler Betrieb plausibel vorgerechnet wird, kann der Rat das nicht abweisen.

Das ist die einzige Chance.

Tragt euch ein unter:
http://hilfe.unnabrauchteis.de

Machbarkeitsstudie, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Aufruf zum Endspurt

In ungefähr einem Monat läuft die Aussetzung des „Abrissbeschlusses“ für die Eishalle Unna aus. Dann kann die Eishalle sofort, ohne weiteren Ratsbeschluss, abgerissen werden.

Der Verein „Unna braucht Eis e.V.“ will dies mit einem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verhindern.

Aber wie sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid  in dieser kurzen Zeit stattfinden können?

Und was erwartet man für eine Antwort von den Bürgern?

Glaubt jemand ernsthaft, dass über siebentausend Bürger in ein Wahllokal gehen und dafür stimmen, dass sie 8,2 Millionen EUR mehr Steuern und Abgaben zahlen dürfen, wobei die meisten davon niemals die Eishalle besuchen werden?

Wie kommt es zu dieser unglaublichen Summe? Wieso konnten die ehemaligen Pächter mit einem ebenfalls begutachteten Konzept mit einer Summe von ca. 1,5 Mio. EUR auskommen?

Wieso kam das Gutachten der Stadtverwaltung aus dem Jahre 2014 auf einen Betrag von 1,8 Mio EUR netto?

Die Antwort kann man der Machbarkeitsstudie unter Punkt 1. Vorbemerkung und Aufgabenstellung entnehmen.
Dort liest man, dass keine Instandsetzung unter Beibehaltung der Bestandschutzrechte gewünscht wird, sondern, dass man „bauordnungsrechtliche Genehmigung nach heutigen Anforderungen“ erzielen möchte.

Diese Aufgabenstellung zieht natürlich einen unglaublichen Rattenschwanz nach sich. Jetzt müssten plötzlich unter anderem neue Lüftung, Heizung,  barrierefreie Rettungswege, Sprinkleranlagen, Elektronetzwerke und sogar ein neues Dach eingebaut werden, weil das alte Dach die Sprinkleranlage nicht tragen kann.

Wer so etwas als Aufgabenstellung entwirft, der will die Eishalle nicht erhalten!

Warum haben die Vertreter von „Unna braucht Eis e.V.“ beim Gespräch mit den Autoren der Machbarkeitsstudie nicht darauf gedrängt, dass die Machbarkeit der Instandsetzung unter Bewahrung der Bestandsrechte mit ausgearbeitet wurde?

Trotzdem gibt es auch noch etwas Positives zu vermerken:

Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung enthält alle fehlenden Daten, die uns zu unserem Bürgereishallenkonzept noch fehlten!

Wir haben jetzt den Nachweis, dass ein kostenneutraler Betrieb durch einen Förderverein möglich wäre!

In der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird ein jährlicher Verlust von ca. 200TEUR pro Jahr bei einem Besucheraufkommen von 60.000 Besuchern prognostiziert.

In der Vergangenheit hatte die Eishalle aber nicht 60.000, sondern 75.000 Besucher.

Das verbessert die Einnahmen von 231.900 EUR auf 289.875 EUR. Der Verlust würde also um ca. 60 TEUR vermindert. Es verbleiben 140TEUR Unterdeckung, die ein Förderverein übernehmen müsste.

Das würde funktionieren, indem aus den folgenden Posten ca. 140.000 EUR durch Eigenleistung ersetzt würden:

Instandhaltung der Halle:   101.756 EUR
Schließdienst/ Sicherheitsdienst 45.424 EUR
Jahresabschluss Buchhaltung 10.000 EUR
Eisaufsicht 77.735 EUR
Schlittschuhverleih 24.000 EUR
Verwaltung, Buchhaltung, Organisation 48.131 EUR
Summe 307.046 EUR 

Man sieht, die 140.000 EUR könnten leicht durch Ehrenämter verdient werden. Man darf auch nicht vergessen, dass fast alle dieser Leistungen bisher von zwei Personen, nämlich dem ehemaligen Pächter-Ehepaar, erbracht wurden.

Wieso sollte ein Förderverein – mit beispielsweise hundert Mitgliedern – nicht das leisten können, was vorher zwei Personen allein geleistet haben?

Leider haben sich aber noch nicht hundert Personen für einen Förderverein gemeldet. Und vor allem vermissen wir die Eisnutzer (Mitglieder der Eislaufvereine, Freizeitläufer, Diskobesucher usw).

Tragt euch ein, damit wir wissen, ob wir genügend Unterstützung bekommen würden.

Ihr müsst einen alternativen Plan B haben, falls das Bürgerbegehren scheitert!

Eine kostenneutrale Übernahme der Eishalle durch einen Förderverein ist ein politisch unabweisbarer Vorschlag! Es gibt bereits tausende (!) funktionierende Bürgereinrichtungen.

Ohne diesen Alternativ-Plan wird die Eishalle unmittelbar nach dem gescheiterten Bürgerentscheid abgerissen! Dazu braucht es keinen Ratsbeschluss mehr!
Die Abrissarbeiten werden schon vorbereitet!

Wenn ihr nichts für eure Eishalle tun wollt, wieso sollten dann Außenstehende, die überhaupt nicht davon profitieren würden, dafür stimmen, dass sie dauerhaft mehr bezahlen müssen?

Deswegen tragt euch in unsere Datenbank ein unter:
http://hilfe.unnabrauchteis.de