Sind die jährlichen Einsparungen durch Eishallen-Abriss eine Milchmädchenrechnung?

Sind die jährlichen Einsparungen durch Eishallen-Abriss eine Milchmädchenrechnung?

Die Stadtverwaltung hat in ihrer Beschlussvorlagen 316E1 vier „Handlungsalternativen“ für eine mögliche Zukunft der Eishalle Unna vorgestellt.

  1. Verkauf
  2. Erbbaurecht
  3. Anderweitige Verwendung der Grundstücksflächen
  4. Weiterführung

Die „Vernichtung der Eishalle“ versteckt sich hierbei unter dem schöngefärbten Begriff „Anderweitige Verwendung der Grundstücksflächen“.

In dem entsprechenden Abschnitt wird ein jährliches Einsparpotenzial von 230TEUR von der Stadtverwaltung in Aussicht gestellt.

Hier der Auszug aus dem entsprechenden Dokument:

Dort steht:
„Darüber hinaus könnten aus dem Wegfall des Betriebes der Eissporthalle ab Vertragslaufzeitende zum 31.01.2020 im Konzern Kreisstadt Unna jährliche Einsparpotenziale von 230 TEUR generiert werden“.

Kann man aus der Beschlussvorlage entnehmen, wie sich diese 230 TEUR zusammensetzen?

Nein, es wird pauschal behauptet, dass sich diese Summe aus den jetzigen Vertragsbedingungen und Zuschusszahlungen ergibt.

Wie setzten sich diese 230TEUR nun zusammen?

Um dieses Rätsel zu lösen, muss man die Beschlussvorlage sehr genau lesen, um nicht den Begriff dekodieren gebrauchen zu müssen.

Das folgende Bild zeigt alle Zahlen die man der Beschlussvorlage entnehmen kann. Sie münden in der gelben Tabelle in der Mitte des Bildes.

Die Inhalte dieser Tabelle, sollen jetzt näher beleuchtet werden:

Zuschuss an Vereine 85 TEUR
Zuschuss eisfreie Zeit 25 TEUR
Pachthöhe -40 TEUR
Zuschuss allgemeiner Betrieb 40 TEUR
Jährlicher Aufwand WBU 80 TEUR
Gesamt 190 TEUR

Zuerst rechnen wir alle Posten zusammen, das Ergebnis müsste dann den jährlichen Gesamteinsparungen von 230TEUR entsprechen.

Tut es ab nicht, es sind nur 190TEUR.

Da hat doch einer glatt die Pachteinnahmen vergessen!

Aber jetzt ist zumindest nachvollziehbar wie man auf  230TEUR kommt.

Kommen wir zu den einzelnen Posten:

Zuschuss an Vereine in Höhe von 85TEUR

Der Zuschuss an Vereine wird von der Stadtverwaltung Unna gezahlt, um den Eissport in Unna zu fördern. Ist diese Zahlung abhängig von der Eissporthalle Unna? Nein, denn im Schließungsfall wird dieser Betrag weiter gezahlt an die Eishalle in Bergkamen.

Die 85 TEUR werden nicht eingespart.

Zuschuss eisfreie Zeit in Höhe von 25TEUR

Der Zuschuss für die eisfreie Zeit wird gezahlt, damit die Eishalle in der eisfreien Zeit nicht für andere eisfreie Veranstaltung genutzt wird und damit der defizitären Stadthalle möglicherweise Konkurenz macht. Ein Bürgerverein bräuchte solch einen Ausgleich nicht, da er keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Ansonsten könnte durch Umwidmung der Eishalle in eine Mehrzweckhalle dieser Betrag in der eisfreien Zeit auch ohne Zuschuss erwirtschaftet werden.

Die 25 TEUR werden nicht eingespart.

Pachteinnahmen in Höhe von 40 TEUR

Zu aller Überraschung ist es sogar möglich, durch den angeblichen so defizitären Betrieb der Eishalle sogar eine Pacht von 40 TEUR zu erwirtschaften. Der Pächter zahlt also 40 TEUR jährlich an die Stadt. Hier handelt es sich also um eine negative Einsparung.

Diese 40 TEUR werden bei Schließung nicht mehr verdient, sondern gehen verloren.

Allgemeiner Zuschuss für  Schuleislaufen

Jetzt gibt es da noch den Zuschuss für den allgemeinen Betrieb. Für diesen ist sichergestellt, dass im Schulsportunterricht Eislaufen stattfindet. Die Stadtverwaltung bezahlt also den Pächter, damit dieser Schulen zur Unterrichtszeit kostenlos Eissport anbieten können.

Auch diese Zahlung ist also nicht abhängig von der Eishalle Unna, sondern von der Frage, ob die Schüler in Unna weiter Eissport im Unterricht angeboten bekommen. Wenn dies der Fall sein soll, dann wird eine entsprechende Summe an eine andere Eishalle gezahlt werden müssen. Die Transportkosten der Schüler in eine weiter entfernte Halle werden sich dagegen erhöhen.

Diese 40 TEUR werden nicht eingespart.

Jährlicher Aufwand der WBU in Höhe von 80TEUR

Was soll hinter diesem Posten stecken? In der Beschlussvorlage findet man keine Erklärung. In dem Auftaktgespräch beim Bürgermeister wurde der Kämmerer mehrmals gefragt, was sich hinter diesem jährlichen Aufwand verbirgt. Darauf hat er dann geantwortet mit anteiligen Zinskosten, Abschreibungen und anderen Allgemeinplätzen.

Diese Art Posten kann man aber nicht als Einsparung bei Eishallenvernichtung gelten lassen. Die Zinszahlungen der WBU werden ja schließlich nicht durch das Vernichten der Eishalle weniger. Das wäre nur der Fall, wenn die Vernichtung der Eishalle eine Entschuldung erreichen könnte. Dies ist aber nicht der Fall, wie wir in einem anderen Artikel gezeigt haben. Die Zinsen werden weitergezahlt, man hat nur keine Eishalle mehr.

Ähnlich verhält es sich bei Abschreibungen. Diese erzeugen nur in der Buchhaltung Verluste, real jedoch nicht mehr. Auch hier sind keine Einsparungen zu erwarten.

Auch dieser Betrag kann somit als Scheinargument enttarnt werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass von den jährlichen Einsparungen von 230 TEUR bei genauem Hinsehen fast nichts übrig bleibt. Man muss allerdings noch zusätzliche Fahrt und Eisbereitstellungskosten für den Schuleissport aufbringen, wenn dieser erhalten bleiben soll.

Abschließend kann man sagen, dass es sich bei den vorgebrachten jährlichen Einsparungen um Milchmädchenrechnungen handelt und das ist noch milde ausgedrückt, man könnte auch böse Absicht unterstellen.

In jedem Fall, für diese Berechnungen hätte man im Mathematikunterricht höchstens ein mangelhaft bekommen!

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