Einmalentschuldung oder einmal bei Bürgern entschuldigen?

In der Presse liest man von Millionensummen, die man bei der Vernichtung der Eishalle generieren könne und mit denen man den Konzern „Kreisstadt Unna“ entschulden könne.

Untersucht man die Beschlussvorlage 316E1 auf diese Aussagen, kann man bei genauer Betrachtung ein ganz anderes Bild bekommen.

In der Beschlussvorlage wird nicht nur von einem Eishallengrundstück gesprochen, sondern auch noch von einem weiteren angrenzenden Grundstück.

Man muss sich die Beschlussvorlage also sehr genau ansehen:

Es geht um ein 21.547m² großes Grundstück auf dem die Eishalle steht und das der WBU gehört. Die Angaben zu dem Eishallengrundstück in der Beschlussvorlage sind  grün markiert.

Weiterhin geht es um ein 30.000m² großes Grundstück das an die Eishalle angrenzt und der Kreisstadt Unna gehört. Die Angaben in der Beschlussvorlage dazu sind gelb markiert.

Und jetzt schauen wir, mit was für Positiveffekten die Stadtverwaltung rechnet, wenn sie das Eishallengrundstück „anderweitig verwendet“.

Sie rechnet mit einer Viertel Million EUR oder 250 TEUR.

Die Stadtverwaltung sagt selber, dass die Vernichtung der Eishalle nur eine Einmalverbesserung von 250 TEUR bringt!

Die 1,5 Mio EUR beziehen sich auf ein angrenzendes Grundstück!

Die Millioneneinnahme hat überhaupt nichts mit der Eishalle zu tun. Es handelt sich um ein angrenzendes Grundstück!

Für läppische 250TEUR Ergebnisverbesserung will die Verwaltung die Eishalle mit einem siebenstelligen Substanzwert vernichten!

Das ist wirklich ein schlechtes Geschäft.

Es ist also keine Einmal-Entschuldung in Millionenhöhe zu erwarten, eher wäre einmal eine Entschuldigung beim Bürger angebracht.

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